Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeines und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Containerdienst CHF, Adalbert-Eisenhuth-Straße, 63457 Hanau, (nachfolgend "Anbieter") und den Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Auftraggeber") hinsichtlich der Bereitstellung und Nutzung von Containern für Abfälle, Reststoffe und Wertstoffe. Die AGB gelten in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Für die Übernahme aller Aufträge, Leistungen und Lieferungen sind ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Anbieter behält sich vor, Aufträge ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben oder durch Dritte ausführen zu lassen, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf.Vertragsabschluss
Der Kunde hat die Möglichkeit, über das Online-Anfrageformular auf der Webseite des Anbieters eine Containerlieferung anzufragen. Das Online-Angebot des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog mit der Einladung an den Kunden, ein Angebot abzugeben. Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit der ausdrücklichen Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter zustande, welche per E-Mail, Telefon, mündlich oder schriftlich erfolgen kann. Des Weiteren kann der Kunde auch per E-Mail oder Telefon eine Containerbestellung aufgeben. Mit unserer Bestätigung dieser Bestellung wird der Vertrag über die Containerlieferung wirksam.Entgelte und Rechnungen
Alle von dem Anbieter genannten Preise sind, sofern nicht explizit anders angegeben, Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer kommt zusätzlich hinzu und ist vom Kunden zu begleichen. Das zwischen dem Kunden und dem Anbieter vereinbarte Entgelt beinhaltet, wenn nicht anders schriftlich fixiert, sowohl die Bereitstellung als auch die Abholung des Containers sowie die Entsorgung des im Vertrag festgehaltenen Abfalls in der vorgesehenen Entsorgungsanlage. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Forderungen gegenüber dem Kunden komplett oder teilweise abzutreten. Sofern keine spezifischen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind die Rechnungen des Anbieters unmittelbar nach Erhalt und ohne jeglichen Abzug zu begleichen. Bei Bedarf kann der Anbieter eine Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung vom Kunden verlangen. Diese wird anschließend mit den tatsächlich anfallenden Kosten der Dienstleistung verrechnet. Abhängig von der Art, Größe des Containers oder der Art des Abfalls kann der Anbieter eine Mindestmenge festlegen. Diese wird dem Kunden vor bzw. bei Lieferung des jeweiligen Containers gesondert mitgeteilt.Lieferung und Abholung des Containers:
Die Angaben zu Liefer- und Abholterminen des Anbieters dienen lediglich zur Orientierung und sind nicht verbindlich. Sollte der Anbieter aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen oder höherer Gewalt, die außerhalb des Kontrollbereichs des Anbieters liegen, nicht in der Lage sein, den Vertrag fristgerecht zu erfüllen, hat der Anbieter das Recht, die Erfüllung des Vertrags um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Vorbereitungszeit zu verschieben. Dies gilt insbesondere, wenn solche Störungen während eines bereits bestehenden Verzuges auftreten. Über den Beginn und das Ende solcher Verzögerungen wird der Kunde nach besten Möglichkeiten umgehend informiert. Die Aufstellung sowie Abholung des Containers erfolgt an Werktagen zwischen 6:00 und 18:00 Uhr. Nachdem der Container an seinem Platz aufgestellt wurde, darf dieser nicht mehr verlagert werden. Es ist sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt der Lieferung und Abholung eine zuständige Kontaktperson vor Ort ist. Der gewählte Standort für den Container muss sowohl für die Aufnahme des Containers geeignet als auch für das Lieferfahrzeug des Anbieters erreichbar sein. Kann der Container aufgrund von vom Kunden zu verantwortenden Umständen zum festgelegten Termin nicht geliefert oder abgeholt werden, wird eine Gebühr für die Leerfahrt in Rechnung gestellt. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die am Zufahrtsweg oder am Aufstellort entstehen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen. Bei Schäden am Lieferfahrzeug oder am Container aufgrund ungeeigneter Zufahrtswege oder Aufstellorte liegt die Haftung beim KundenEigentumsverhältnisse und Haftung
Das Eigentum an den Inhalten des Containers geht mit der Abholung des Containers und der Annahme des Inhalts durch den Anbieter über. Bis zu diesem Zeitpunkt verbleibt das Eigentum am Abfall beim Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für alle Schäden am Container, die während der Zeit zwischen Anlieferung und Abholung entstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde für die Entstehung des Schadens verantwortlich ist oder ob die genaue Ursache des Schadens nicht ermittelt werden kann. Das Gleiche gilt, sollte der Container in diesem Zeitraum verloren gehen. Hinsichtlich Schäden, die bei der Anlieferung oder Abholung des Containers am Eigentum des Kunden oder an Dritten verursacht werden, haftet der Anbieter nur, wenn ihm oder seinem Personal Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Eine Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen, falls der Schaden nicht unmittelbar nach Kenntniserlangung schriftlich beim Anbieter gemeldet wird.Containerbeladung
Der Container darf ausschließlich mit den zuvor mit dem Anbieter vereinbarten Abfällen beladen werden. Bei einer nicht korrekten Beladung erhebt der Anbieter eine Sortierungsgebühr. Zusätzlich wird für jeden nicht vereinbarten Abfalltyp ein separater Tarif je nach Menge und Anzahl der unterschiedlichen Abfälle berechnet. Um einen stabilen Stand des Containers zu gewährleisten, sollten schwere Objekte zuerst geladen werden, damit der Gewichtsschwerpunkt möglichst tief liegt. Es ist darauf zu achten, dass die Beladung nur bis zur eventuell vorhandenen Beladungsmarkierung erfolgt. Fehlt eine solche Markierung, ist die Beladung maximal bis zur Oberkante des Containers zulässig. Überladungen, sowohl hinsichtlich des Volumens als auch des Gewichts, sind untersagt. Bei Unsicherheiten sollte der Kunde den Anbieter kontaktieren. Gefährliche und umweltschädliche Abfälle wie Chemikalien, Öl und andere schädliche Stoffe dürfen keinesfalls im Container entsorgt werden. Sofern nicht anders vereinbart, wird der Container dem Kunden für eine Stellzeit von 14 Kalendertagen ab Lieferdatum mietfrei zur Verfügung gestellt. Für jeden weiteren Tag stellt der Anbieter dem Kunden zusätzliche Kosten in Rechnung.Genehmigungen und rechtliche Vorgaben:
Für die Platzierung von Containern auf öffentlichen Flächen oder Straßen ist häufig eine behördliche Erlaubnis notwendig. Der Kunde kann diese Genehmigung selbst einholen oder den Anbieter explizit damit beauftragen, dies in seinem Namen zu tun. Wird der Anbieter mit der Einholung der Genehmigung beauftragt, fällt hierfür eine zusätzliche Gebühr an. Kann die notwendige Erlaubnis bei der Lieferung des Containers nicht vorgelegt werden und wurde der Anbieter nicht mit deren Beschaffung beauftragt, so trägt der Kunde alle eventuell entstehenden Kosten und Strafen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Befüllung des Containers alle geltenden Umweltschutzbestimmungen und sonstigen rechtlichen Vorgaben zu beachten. Insbesondere dürfen keine Abfälle eingefüllt werden, die schädlich für Mensch und Umwelt sind oder deren Entsorgung besondere Vorschriften erfordert, es sei denn, dies wurde im Vorfeld ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bestimmungen und Vorgaben behält sich der Anbieter das Recht vor, den Container nicht abzuholen oder zusätzliche Gebühren für eine Sonderentsorgung zu verlangen. Eventuell anfallende Strafzahlungen oder Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen rechtliche Vorgaben sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um Unfälle oder Schäden zu vermeiden. Dies beinhaltet unter anderem das Absichern des Containers mit Warnschildern oder Absperrbändern bei Bedarf.Kündigung und Stornierung
Der Kunde hat das Recht, einen bereits erteilten Auftrag zur Lieferung, Abholung oder Wechsel eines Containers bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei zu stornieren oder zu verschieben. Hierfür ist eine schriftliche Mitteilung an den Anbieter notwendig. Stornierungen oder Verschiebungen, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, können nicht berücksichtigt werden. In solchen Fällen ist der volle Betrag des ursprünglichen Auftrags vom Kunden zu entrichten. Bei einer Kündigung oder Stornierung nach Beginn der Dienstleistung (z.B. nachdem der Container bereits geliefert wurde), ist der Kunde verpflichtet, alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten sowie eine Bearbeitungsgebühr zu tragen. Sollte der Anbieter aus Gründen, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen (z.B. höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen) nicht in der Lage sein, den Auftrag wie vereinbart auszuführen, wird er den Kunden umgehend informieren. In solchen Fällen haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Alle Stornierungen, Kündigungen oder Änderungen des Auftrags bedürfen der Textform, um ihre Gültigkeit zu erlangen.Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Hanau, soweit der Besteller Kaufmann ist.Salvatorische Klauseln
Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen.Containerbestellung - Schritt 1 von 2